NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Mittwoch, 28. Februar 2018

ÖDP-Frauen zur Diskussion über den § 219a StGB im Bundestag: Ungeborenes Leben weiterhin umfassend schützen

27. Februrar 2018
(ÖDP-Pressemitteilung, Verlinkung und Bebilderung durch Felix Staratschek)

Ungeborenes Leben weiterhin umfassend schützen

ÖDP-Frauen zur Diskussion über den § 219a StGB im Bundestag

Die Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Frauen in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Roswitha Bendl, hat angesichts der gerade im Bundestag diskutierten Gesetzentwürfe von Grünen, Linken und FDP zur Abschaffung bzw. Modifizierung des § 219 a des StGB, eindringlich davor gewarnt, das Schutzkonzept für das ungeborene Leben anzutasten oder gar abzuschaffen.

 
"Gegen Fritsenlösung und Abtreibnbungspille /
Solidarität mit Frauen und Ungeborenen",
so warb die ÖDP Baden Württemberg
zur Landtagswahl 1992. 
 

Bendl betonte, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine normale ärztliche Dienstleistung sei. Ihn bewerben wie andere medizinische Dienstleistungen widerspreche dem besonderen Schutzkonzept, dass durch das Strafgesetzbuch bisher gesichert sei. Dort heißt es „Menschenwürde und Lebensrecht stehen dem Ungeborenen von Anfang an zu und begründen eine Schutzpflicht des Staates.“


Natürlich gehe es auch darum Frauen in einer derartigen Konfliktlage bestmöglich zu betreuen. Sie bekämen aber bereits jetzt, wenn gewünscht, in den Beratungsstellen alle notwendigen Informationen um sich verantwortungsvoll entscheiden zu können.

„Woran es mangelt“, so Bendl, „sind demgegenüber spürbare Verbesserungen in der Steuer- und Sozialgesetzgebung, die werdenden Müttern und Eltern bessere Perspektiven für ein Leben mit Kindern bieten und Angst vor Diskriminierungen mindern können.“

 
ÖDP fordert 2017: Erziehungsgehalt jetzt! Keine Zeit für Kinder ist sowas von gestern!
Das würde vielen Frauen helfen, dem ungeborenen Kind das Leben zu lassen,
statt es durch Abtreibung zu töten. 
 


Link zur Pressemitteilung


Bundesarbeitskreis Frauen in der ÖDP


Der Gesetzentwurf und die MdB, die ihn einbrachten: 
Fragen an die Mitglieder des Bundestages: 

Ergänzend:
Christdemokraten für das Leben (CDL)
Der § 219 a muss bleiben

Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdeP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner

   
Die ÖDP fordert eine kinderfreundliche
statt nur wirtschaftsfreundliche Familienpolitik
ÖDP-Ziele:
--Freie Wahl des Lebensstils
--Realistisches Existenzminimum für Kinder
--Erzeihungsgehalt für Eltern und Alleinerziehende
--Ehrliche Entlohnung von Eltern
Dazu eine Politik, die garantiert frei von Firmenspenden ist.
 







Dienstag, 27. Februar 2018

ÖDP fordert Konsequenzen aus dem Urteil zum Dieselfahrverbot

27. Februrar 2018

ÖDP fordert Konsequenzen aus dem Urteil zum Dieselfahrverbot

Moseler wirft deutscher Politik „jahrelanges systematisches Versagen“ vor


Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) fordert nach dem Leipziger Urteil zum Dieselfahrverbot endlich politische Konsequenzen. „Da nun, richterlich bestätigt, die Kommunen Dieselfahrverbote verhängen dürfen, brauchen wir ein bundeseinheitliches Kontrollkonzept, wie beispielsweise die ‚blaue Plakette‘, die die Bundesregierung bisher aber ablehnt. Darüber hinaus stehen die Kommunen vor dem Problem, dass viele Dienstwagen sowie Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten und Handwerkern Dieselfahrzeuge sind, die vermutlich Ausnahmeregelungen benötigen", sagt Dr. Claudius Moseler, Generalsekretär der ÖDP.

   
Schon lange vor dem Diesel-Gate-Skandalen setzte die ÖDP auf die Verkehrswende
hin zum Umweltverbund und zur Schiene. 
 

„Das Urteil ist gut für die Gesundheit der Menschen, aber schlecht für die Besitzer von älteren Dieselfahrzeugen“, so Moseler. So fordert er weiter, die Automobilindustrie mit in die Haftung zu nehmen, um eine Umrüstung der Dieselfahrzeuge voranzutreiben, z.B. durch den Einbau der AdBlue-Technologie (NOx-Abgasreinigung), und nicht alles auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwälzen. Die ÖDP fordert die Automobilindustrie auf, endlich emissionsarme Antriebstechnologien aller Art zu entwickeln. „Hier fehlt allein der Wille“, vermutet der ÖDP-Generalsekretär.


Moseler wirft der deutschen Politik jahrelanges systematisches Versagen in der Verkehrspolitik und Verkehrsplanung vor: 

In vielen Städten werden die Luftverschmutzungs-Grenzwerte nicht eingehalten, gleichzeitig drohen von der Europäischen Union weitere Klagen vor dem EuGH nebst möglicher Strafzahlungen. Allein in Deutschland sterben jährlich mehr als 10.000 Menschen vorzeitig durch Stickstoffdioxid und rund 60.000 Menschen vorzeitig durch Feinstaub, so eine Studie der Europäischen Umweltagentur (EEA). „Wir brauchen also endlich eine echte Verkehrswende. Das bedeutet zunächst ein Streichen der Subventionen für den Individualverkehr und eine Umschichtung zugunsten eines nachhaltigen Ausbaus des Öffentlichen Nahverkehrs mit ausreichender Finanzierung sowie mehr Geld für den Rad- und Fußgängerverkehr.“

     
Ein Beispiel, wie sich die ÖDP die Mobilität vorstellt:
E-Mobilität im ÖPNV (hier die Zahnradbahn Zacke in Stuttgart),
Fußgänger und Radfahrer erzeugen kein NOx und keinen Diesel-Feinstaub.
 
 


Viele Städte müssen außerdem ihre Luftreinhaltepläne nachbessern. Auch hier müssen nun Bund und Länder prüfen, wie die Kommunen bei den dazu erforderlichen Maßnahmen finanziell unterstützt werden können. Eine drastische Reduzierung der schlechten Luft in den Städten ohne Fahrverbote wäre natürlich der Königsweg. „Die Städte und Gemeinden dürfen mit dem „Schwarzen Peter“ Dieselfahrverbot nicht alleine gelassen werden. Die so genannte Verkehrswende gehört nun endlich auf Platz 1 der politischen Agenda. Aussitzen gilt nicht mehr“, so Moseler abschließend.

Link zur ÖDP-Pressemitteilung
https://www.oedp.de/index.php?id=1659&tx_ttnews[tt_news]=49769&cHash=566710f06d290ffe1b5a27d0c4544517

Link zur Pressemitteilung des Bundesveraltungsgerichtes: 
http://www.bverwg.de/pm/2018/9


Europäische Umweltagentur zum Thema Tote durch Luftschadstoffe:
https://www.eea.europa.eu/de/pressroom/newsreleases/zahlreiche-europaeer-sind-immer-noch/vorzeitige-todesfaelle-durch-luftverschmutzung


Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdeP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner

Montag, 26. Februar 2018

Die Facedbookzensur schlägt wieder zu! Ist die Diskussion um Leimutterschaft verboten?

Grüß Gott in der Zensurzentrale von Facebook!

Das ist kein Fehler, das ist Zensur!

Ich bekam diese Nachricht, als ich in einer Eisenbahngruppe eine Antwort zu Stuttgart 21 schreiben wollte:

"Die Option für das joining and posting to groups that you do not manage ist vorübergehend bis Donnerstag um 16:06 eingeschränkt.
Sollten wir deiner Meinung nach einen Fehler gemacht haben, dann teile uns das mit."


Ich erfahre gar nicht, was dieser Maßnahme ausgelöst hat und worauf Sie so reagieren. Wie soll ihnen jemand sagen, ob Sie was falsch machen, wenn Sie keine Gründe nennen? Ihre Frage nach ihren möglichen Fehlern ist deswegen sowas von verlogen. Ich denke sie Wissen was Sie tun.

Zuletzt habe ich in Gender-Gruppen und einigen allgemeinen Politikgruppen, wo so was Thema ist auf einen Vortrag zur Leihmutterschaft hingewiesen. Ist das schon verboten, sich mit Themen auseinander zu setzen.

Jede Gruppe hat einen oder mehrere Admine, die brauchen Sie nicht zu bevormunden, die können das selber regeln, wenn denen was nicht gefällt.

Ich bin selber Admin! Ich verbitte mir eine solche Bevormundung durch Facebook und möchte das selber regeln, indem ich Personen anspreche, deren Beiträge mir nicht behagen. So was nennt man in Deutschland Subsidiarität, dass man z.B. die unteren Ebenen da wo die am besten Handeln können nicht ihrer Aufgaben beraubt. Subsidiarität ist einer der Pfeiler der christlichen Soziallehre.

Es ist nicht das erst mal, dass Sie so handeln und nichts begründen. Im letzten halben Jahr war ich 20% der Zeit so eingeschränkt bei Facebook.

Wenn ich schlimme Sachen schreiben würde, könnte mich jeder Admin aus der Gruppe werfen.

Viele Grüße, Felix Staratschek


Liebe Newsletter-Abonnenten!

Gerne möchten wir Sie auf die Auftaktveranstaltung der Initiative "Stoppt Leihmutterschaft" aufmerksam machen. Bitte unterstützen Sie diese Initiative auch mit Ihrer Unterschrift unter: www.stoppt-leihmutterschaft.at.

Mit besten Grüßen

Stephanie Merckens

Leitung Politik

STOPPT LEIHMUTTERSCHAFT

Einführungsvortrag - BEHIND THE BABY BED

Einblicke in den weltweiten Markt von
Leihmutterschaft am Beispiel Indiens

Dr. Sheela Saravanan
Wissenschaftlerin an der Universität Heidelberg (D)
und in Indien (Vortrag auf Englisch)
Anschließende Podiumsdiskussion
Warum braucht es ein internationales Verbot?
Eva Maria Bachinger MA - Journalistin und Autorin (Kind auf Bestellung)
Mag. Maria Eberstaller - Klinische- und Gesundheitspsychologin, Verein Eltern für Kinder
Mag. Dr. Birge Krondorfer - Feministische Philosophin, Frauenhetz
Dr. Stephanie Merckens - Juristin und Biopolitikerin, Institut für Ehe und Familie
Dr. Lisbeth N. Trallori - Feministische Soziologin und Autorin (Der Körper als Ware)

Moderation
Dr. Barbara Breunlich - Juristin, Österreichisches Institut für Familienforschung
WANN Montag, 5.3.2018, 14.00-17.00 Uhr, im Anschluss kleiner Imbiss
WO Amerlinghaus, Stiftgasse 8, 1070 Wien
13:00 Uhr Pressekonferenz mit den Referentinnen.

Um Anmeldung wird gebeten unter: kontakt@stoppt-leihmutterschaft.at

www.stoppt-leihmutterschaft.at
STOPPT LEIHMUTTERSCHAFT - Eine Initiative für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft
In Kooperation mit Frauenhetz - Feministische Bildung, Kultur und Politik


Samstag, 24. Februar 2018

Bequemer Pendeln in Oberberg? Diskussion zur Zukunft der Wiehltalbahn

Ich bitte hier nicht die Parteiveranstaltung an erster Stelle zu sehen, sondern die Chance, sich darüber zu informieren, was man in anderen Regionen aus Bahnstrecken, wie der Wiehltalbahn macht. Bewahrung der Schöpfung sollte einer Kerntugend jeder christlichen Partei sein und so bitte ich alle, die der CDU, FDP oder SPD nahe stehen, diese Chance zu nutzen, sich mit einem Bahnexperten zu unterhalten.


Bequemer Pendeln in Oberberg?

Wir laden Sie ein zu einem Experten-Vortrag von Herrn Tobias Brauer, Dipl.Geograph vom Zweckverband Schönbuchbahn in Böblingen über die bisherige Erfolgsgeschichte dieser Bahn und ihren weiteren Streckenausbau als Anregung zum Umgang mit der Wiehltalbahn.


Im Anschluss diskutieren wir gerne mit Ihnen über allgemeine Ideen zu einer zukunftsweisenden Mobilität in Oberberg!


Eintritt frei!


Samstag der 10. März 2018 um 16 Uhr im Ratsssaal im Rathaus von Reichshof im Ortsteil Denklingen


51580 Reichshof Denklingen


ViSdP: Marc Zimmermann, Scheidter Straße 25, 51.674 Wiehl
für Bündnis 90/Die Grünen.


Facebookgruppe "ÖPNV auf der Wiehltalbahn":
https://www.facebook.com/groups/581545588685502/ 

 
 

Freitag, 23. Februar 2018

Gegen drohende Fahrverbote und für mehr Klimaschutz im Verkehr: VDV schlägt Sofortprogramm zur Luftreinhaltung vor

Personenverkehr, 22.02.2018

Gegen drohende Fahrverbote und für mehr Klimaschutz im Verkehr: 
VDV schlägt Sofortprogramm zur Luftreinhaltung vor


Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) schlägt mit Blick auf die drohenden Fahrverbote in den Kommunen ein Sofortprogramm zur Luftreinhaltung und für mehr Klimaschutz im Verkehr vor. Der VDV, der als Branchenverband über 600 Unternehmen aus dem öffentlichen Personen- und dem Schienengüterverkehr vertritt, hat dazu sieben Maßnahmen identifiziert, die nach Ansicht der Experten kurz- und mittelfristig die Schadstoffbelastung im Verkehr nachhaltig verbessern könnten. „Wir benötigen jetzt wirksame und kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, wenn Fahrverbote vermieden werden sollen. Die letzten Wochen, angefangen vom Koalitionsvertrag bis zum Vorschlag eines kostenlosen ÖPNV, haben gezeigt, dass die politischen Entscheider willens sind, den öffentlichen Nahverkehr als Problemlöser zu unterstützen. Es ist aber wichtig, dass trotz des Zeitdrucks die richtigen Maßnahmen ergriffen werden. Allem voran braucht der ÖPNV zunächst ausreichende Kapazitäten und Fahrzeuge für ein attraktives und umweltfreundliches Angebot“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske.

 
Mehr ÖPNV statt Fahrverbote? Darüber würden sich auch die Wupperorte von Radevormwald freuen (Fahrt der Linie 626 an der Haltestelle Vogelsmühle)


Die Maßnahmen, die der VDV vorschlägt, sind eine Mischung aus kurzfristig wirkenden Verbesserungen beim Emissionsausstoß und mittelfristigen Finanzierungs- und Steuerungsmaßnahmen, um den ÖPNV nachhaltig zu stärken und die Menschen vom Umstieg zu überzeugen. Folgende sieben Maßnahmen hat der Verband dazu ausgearbeitet:

Donnerstag, 22. Februar 2018

Kinderrechte im Grundgesetz: Instrument für Ideologen?

iDAF - Institut für Demographie, Allgmeinwohl und Familie
Datum: 21. Februar 2018
(Redaktionell leicht bearbeitet von Felix Staratschek durch Einfügung einiger Zwischenüberschriften und Verlinkungen im Text.)

Wächteramt oder Erstverantwortung?

Entscheidend ist, wer das Wohl des Kindes definiert – der Staat generell für alle Kinder oder die Eltern individuell für das ihnen anvertraute Kind. Das Grundgesetz weist dem Staat ein Wächteramt zu, macht ihn nicht zu erstverantwortlichen Eltern. Das Gebot der Stunde ist, in dem so geprägten Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat den Kindeswohlauftrag des Grundgesetzes tatkräftig zu erfüllen – eine Verfassungsänderung ist hierfür nicht erforderlich.

Gregor Kirchhof, Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
Anhörung am 26. Juni 2013 zu den Entwürfen, Art. 6 GG zu ändern – Kinderrechte in der Verfassung (BT-Drs. 17/10118, 17/11650, 17/13223) 

Instrument für Ideologen?


Die potentielle Koalition aus CDU/CSU und SPD will laut Koalitionsvertrag eigene Kinderrechte in der Verfassung verankern (1). Das hatte sie schon bei den Sondierungen beschlossen und aus früheren Koalitionsgesprächen übernommen. Die Diskussion ist alt und hat auch schon zu Debatten im Bundestag geführt (2). Seltsamerweise ist von Seiten der Familienverbände der große Protest bisher ausgeblieben. Das mag auch daran liegen, dass die Anwälte der traditionellen Ehe und Familie derzeit mit den Auswüchsen der Gendertheorien und dem Streit um die Ehe für alle beschäftigt sind. Um deren Kinder aber geht es vor allem. Denn nach Angaben des Mikrozensus machen die traditionellen Familien und Ehen immerhin deutlich mehr als zwei Drittel aller Paare und Familien in Deutschland aus. Deshalb ist das Thema der Kinderrechte in seinen Wirkungen kaum zu unterschätzen. Das gilt für die juristisch-abstrakte Ebene, aber auch für die praktisch-empirische.

Das Grundgesetz schützt die Kinder


Auf juristischer Ebene weisen Verfassungsrechtler wohl begründet darauf hin, daß es keine Schutzlücke im Grundgesetz gibt (siehe Zitat des Monats). In einem Gespräch mit iDAF bekräftigt erneut Arnd Uhle, Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen und Professor am Lehrstuhl für Öffentliches Recht insbesondere Staatsrecht und Verfassungstheorie der Universität Leipzig, das Grundgesetz „schützt Kinder bereits heute in vorbildlicher Weise“. Das gelte auch für Fälle von Kindesmissbrauch und Gewalt in Familien. Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt und noch 2008 Kinder als „Rechtssubjekt und Grundrechtsträger“ definiert. „Daher genießen Kinder bereits nach geltendem Verfassungsrecht den Schutz, den die Grundrechte des Grundgesetzes verbürgen – vom Grundrecht auf Leben bis zum Schutz der Religionsfreiheit. Einer ausdrücklichen Aufnahme neuer Kinderrechte bedarf es dafür nicht“

Mehr Staat - weniger Elternverantwortung?

Montag, 19. Februar 2018

Videos vom politischen Aschermittwoch der ÖDP Bayern in Landshut

Videos: ÖDP: Politischer Aschermittwoch 2018 der Ökologisch Demokratischen Partei vor der Landtagswahl 2018 in Bayern in Landshut - CSU ade!


Alle Videos unter diesem Link als Playlist:
https://www.youtube.com/watch?v=RX5dqd2RBcI&list=PLYE3FxlSdO9XPoS0fJRiE5l-7uxbPVuIq


Da Phönix eher die größeren Parteien beachtet habe ich hier die Videos der ÖDP Bayern eingestellt. 2018 finden in Bayern Landtagswahen und gleichzeitig Bezirkstagswahlen statt. Für letztere gibt es keine 5%-Hürde.
Oberhalb der Kreisebene ist die ÖDP nach den letzten Landtagswahlen von 2013 in den Bezirkstagen von Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Mittelfranken und der Oberpfalz sowie in der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart vertreten.
Die ÖDP hat einen Sitz im EU-Parlament und der MdeP Dr Klaus Buchner kann da über Abgeordnetenwatch befragt werden.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner
Aus meiner Sicht lohnt es sich in Bayern sehr ÖDP zu wählen, weil die in die Bezirkstage einziehen und weil die mit der Wahlkampfkostenertsattung außerparlamentarische Oppositionsarbeit leisten und laut FAZ Bayern mehr beeinflusst hat, als größere Oppositionsparteien die im Landtag sitzen.
Die ÖDP ist die einzige wertkonservative Partei, die keine Konzernsependen annimmt und deren Abgeordnete nicht in Aufsichtsräten und ähnlichen sitzen dürfen. Das soll Gesetz für alle Parteien werden. Sollte die ÖDP eine Koalition eingehen, ohne das als Vorbedingung diese legale Korruption verboten wurde, ist die ÖDP nicht mehr meine Partei. Denn ein Koalitionspartner der das nicht als Vorbedingung für eine Koalition mitträgt, will keine ehrliche Politik und wer mit unehrlichen Politikern ein Bündnis eingeht haftet mit für deren Taten. Grüne und Linkspartei sollten hier konsequenter werden und sich nicht mehr unter Wert verkaufen.


Alle Videos unter diesem Link als Playlist:
https://www.youtube.com/watch?v=RX5dqd2RBcI&list=PLYE3FxlSdO9XPoS0fJRiE5l-7uxbPVuIq


Video 1
Politischer Aschermittwoch der ÖDP Bayern am 14.02.2018 in Landshut. Grußwort des ÖDP-Kreisvorsitzenden Lorenz Heilmeier.
https://www.youtube.com/watch?v=RX5dqd2RBcI





Video 2
ÖDP Bayern - Aschermittwoch 2018 - 02 - Rede von Agnes Becker (Tierärztin), Bundesvorstand der ÖDP
https://www.youtube.com/watch?v=SAhwTexUN8k




Video 3
Politischer Aschermittwoch der ÖDP Bayern am 14.02.2018 in Landshut. Rede von Bernhard Suttner, war langjähriger Landesvorsitzender der ÖDP Bayern und Ideengeber der Partei.
https://www.youtube.com/watch?v=mgxcKxRYrHo&t=1s



Video 4
ÖDP Bayern - Aschermittwoch 2018 - 04 - Rede von Urban Mangold (stellvewrtr. Bürgermeister Passau, Mitglied des Bezirkstags von Niederbayern))
https://www.youtube.com/watch?v=QPQWiFY46Mc&t=2s



5.Video
Politischer Aschermittwoch der ÖDP Bayern am 14.02.2018 in Landshut. Verleihung des "Goldenen Reißnagels" an Ursula Esau durch Emilia Kirner
https://www.youtube.com/watch?v=zOi4T4r8wTM&t=5s



Video 6
ÖDP Bayern - Aschermittwoch 2018 - 06 - Rede von Klaus Mrasek, ÖDP Landesvorsitzender in Bayern
https://www.youtube.com/watch?v=hRFqqYZPmo0



Alle Videos unter diesem Link als Playlist:
https://www.youtube.com/watch?v=RX5dqd2RBcI&list=PLYE3FxlSdO9XPoS0fJRiE5l-7uxbPVuIq

Sonntag, 18. Februar 2018

Verband Familienarbeit: Koalitionsvertrag – enttäuschend für Familien und Rentner

"Kinder fordern Eltern. Wir fördern Eltern. Zeit für mehr Gerechtigkeit"
So warb die SPD zur Bundestagswahl 2017
Verband Familienarbeit e.V, Pressemeldung, 13.02,2018
Bilder: Felix Staratschek

Koalitionsvertrag – enttäuschend für Familien und Rentner

Zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nimmt Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V., Stellung:


„Der im Vertrag behauptete Anspruch, Familien und Rentnern gerecht zu werden, wird nicht erfüllt. Der Vertrag ignoriert nach wie vor den wichtigsten Konstruktionsfehler unseres Sozialsystems, der darin besteht, dass das Gleichgewicht zwischen Kinder- und Alterssicherung missachtet wird. Er ignoriert weiter die elterliche Erziehungsarbeit, die Voraussetzung für eine im Umlageverfahren zwischen den Generationen organisierte Alterssicherung ist. Dieser Fehler wurde schon von den männlichen Vordenkern sowohl der neoliberalen wie der marxistischen Theorie im 19. Jahrhundert gemacht. die die traditionell von Frauen geleistete Arbeit nicht achteten. So orientiert sich auch dieser Vertrag wieder an überholten Ideologien ohne Zukunftsperspektive.“

Resch weist daraufhin, dass das Kindergeld seit 2002 real nicht erhöht wurde, während die Löhne zumindest leicht gestiegen seien. Das habe die Situation der Familien verschlechtert. Ob die angekündigte Erhöhung des Kindergelds um 25 € in den nächsten 4 Jahren daran etwas ändern werde, hänge von der künftigen Inflationsrate ab. Die Wirkung sei aber auch dann nur geringfügig.

 
"Für mehr Respekt vor Familien" warb die CDU zur Bundestagswahl 2017.
Offen bleibt bei allen Plakaten von CDU und SPD, was die damit meinen. 
 

Eine aktuelle Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass die Kinder- und Elternarmut in Deutschland weit größer ist als bisher angenommen, während die üblichen vor allem von der OECD veröffentlichten Berechnungen die Kosten der Kinder nur ungenügend berücksichtigen.

Dazu Resch: „Die Berechnungen der OECD sollen einen internationalen Vergleich ermöglichen. Zur OECD gehören aber viele Länder, die kein mit Deutschland vergleichbares Alterssicherungssystem haben (Türkei, USA, Mexiko, Chile u.a.). China, Indien, Brasilien und Südafrika sollen Neumitglieder werden. Ein Vergleich bei völlig verschiedenen Sozialsystemen ist aber irreführend. In den genannten Ländern müssen kinderlose Personen für ihr Alter selbst vorsorgen, während in Deutschland deren Renten von den Kindern der Eltern bezahlt werden. Das wird bei den Vergleichen der OECD nicht berücksichtigt, was dazu führt, dass Familien in Deutschland reicher erscheinen, als sie wirklich sind.“

Resch weiter: „Die angestrebte Gleichstellung der Eltern bei der Erwerbsarbeit wird weiter als Gleichberechtigung verkauft, obwohl sie eine Bevormundung und Diskriminierung ist. Wenn Eltern in das gleiche Erwerbskorsett gepresst werden wie Arbeitnehmer/innen ohne Kinder, führt das zur Überforderung der Eltern und damit mittelbar zur Gefährdung des Kindeswohls.

Selbst beim angekündigten dritten Erziehungsjahr für Geburten vor 1992 bei der Rente werden die meisten Mütter gleich wieder ausgeschlossen, nämlich die mit einem oder zwei Kindern.“


* http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_83186500/studie-der-bertelsmann-stiftung-mit-jedem-kind-steigt-das-armutsrisiko.html


     
"Unsere Familienpolitik ist genauso: laut und fordernd. Zeit für mehr Gerechtigkeit"
warb die SPD mit Großplakaten zur Bundestagswahl 2017. 
 



Dr. Johannes Resch
stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
Verband zur Förderung der eigenständigen finanziellen und sozialen Absicherung häuslicher Eltern- und Pflegearbeit
www.familienarbeit-heute.de

www.johannes-resch.de

   
Zur Bundestagswahl war Familienpolitik auch Thema von Einzelbewerbern und der ÖDP,
die das Konzept des Verband Familienarbeit unterstützen. 
 

Antwort des Landesverkehrsministeriums zur Förderung eines ÖPNV in Radevormwald


Am 19.Dezember 23017 habe ich bei der Bundes- Landes- und Bezirksregierung angefragt, wie die Politik mdie Schaffung eines kommunalen ÖPNV fördert. Zunächst mein Schreiben und dann die Antwort aus dem Landesministerium für Verkehr von Nordrhein Westfalen.


Linienbus in Radevormwald an der Haltestelle Lindenbaumschule


An die Ministerien für Verkehr in Bund und NRW

Abs.
Felix Staratschek
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald
02195 / 8592
sachkundiger Bürger im Verkehrsausschuss der Stadt Radevormwald
Md. PRO BAHN e.V. (Fahrgastverband)

Betifft: Umwandlung eines Schülerspezialverkehrs in einen Ortsbus mit Schülerbeförderung

Radevormwald, den 19.12.17

Sehr gehrte Damen und Herren! 

In Radevormwald hat das Gemeindeprüfungsamt festgestellt, dass wir einen der teuersten Schülerspezialverkehre weit und breit haben. Deswegen kommt der Vertrag mit dem Busunternehmen "Der Radevormwalder" (seit einigen Jahren von der OVAG gekauft und als Tochterunternehmen geführt) auf den Prüfstand und es wird eine Ausschreibung geben. 

Ich fordere seit Jahren nach dem Vorbild der Gemeinde Hövelhof (Kreis Paderborn) für Radevormwald eine Umwandlung des Schülerspezialverkehrs in einen Ortsbusverkehr. 

Laut ÖPNV- Gesetz von NRW kann eine Gemeinde für den gemeindeinternen ÖPNV vom Kreis die Aufgabenträgerschaft übernehmen. 

Können Sie mir sagen, was mit der Aufgabenträgerschaft alles an  Rechten und Pflichten verbunden ist? 

Welche Förderkulissen gibt es......

.......für den ÖPNV in einer Gemeinde?
.......für die Neuanlage eines Ortsbussystems?
.......für die Förderung von Projekten, die für andere Gemeinden Vorbild haben könnten?
.....für die Ausweitung des ÖPNV durch Anruf-Verkehre, die nur nach Bedarf fahren, aber Räume erschließen, die heute ohne ÖPNV sind?
......für innovative Ideen, wie Busanhängern im Personenverkehr oder Bimodale Busse, die Schiene und Straße benutzen können? 

Der Ortsbus hätte viele Vorteile: 
---Es entsteht eine ÖPNV- Grundversorgung für die ländlichen Räume, die nicht zufällig genau an einer großen Buslinie liegen.
---Personen ohne Auto können vom Land in die Stadtmitte fahren. 
---Personen aus der Stadt können Bekannte auf dem Land besuchen oder Ausflüge machen. 
---Die Menschen werden zum VRS-Verbundtarif erschlossen und können Fahrkarten bis Köln, Wuppertal und Düsseldorf kaufen.
---Im Ggs. zum Schulbus hat der Ortsbus Fahrgeldeinnahmen. 

Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen, 

......wie sie Aufgabenträger ausstatten,
......welche Unterstützung und Beratung Sie Gemeinden geben, die Aufgabenträger werden wollen,
......welche einmaligen oder befristeten und dauerhaften Förderungen für die Umstellung von einem Schulbus in einen Ortsbus es gibt,
.......ob es Rahmenbedingungen gibt, die die Gemeinde schaffen kann, um beim ÖPNV förderfähig zu werden. 

Sollte ich etwas vergessen haben, was wichtig ist oder der Schaffung eines Ortsbusses dient, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie davon trotzdem berichten.

Kann eine Gemeinde evt. vom Kreis fordern, den Schülerverkehr als ÖPNV durchzuführen? 

Wäre es nicht für viele ländliche Regionen ein Gewinn, wenn Schülerspezialverkehre in einen ÖPnV für alle umgewandelt werden und könnte das in Radevormwald als Modellversuch durchgeführt werden?

Falls mehrere Abteilungen hier Antwortkompetenzen haben oder die Bezirksregierung Zuständigkeiten hat, darf dies gerne an alle Stellen weiter geleitet werden, die die Schaffung eines Ortsbusses für Radevormwald unterstützen können. 

Mit bestem Gruß, 

Felix Staratschek
Anhang: 
Videos mit bimodalen Busse: 

Busanhänger: 

Hinweis auf baldige Ausschreibung im Internet: 

Brief an die Stadtverwaltung:

Die Schulbuskosten von Radevormwald im Vergleich zu den ÖPNV-Bus- Kosten im Oberbergischen Kreis


   
Bushaltestelle Radevormwald Bergerhof Fahrtrichtung Radevormwald   

Umwandlung eines Schülerspezialverkehrs in einen Ortsbus mit Schülerbeförderung
Ihrte E-Mail vom 19.12.17
Unser Aktenzeichen: II B 3 - 07 - 59

Sehr geehrter Herr Staratschek, 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.12.17, mit der Sie nach Rechten und Pflichten der Aufgabenträgerschaft und der Förderkulisse im ÖPNV erkundigen. 

In der Tat kann der Kreis nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes für den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein Westfalen (ÖPNVG NRW) einer Gemeinde auf deren Verlangen die Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr übertragen. Gleiches gilt im Nachbarortsverkehr, wenn die beteiligten Gemeinden sich darüber geeinigt haben. 

Dem Aufgabenträger obliegt nach § 3 Absatz 1 ÖPNVG NRW die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit. 

Das Land fördert den straßengebunden ÖPNV im Wesentlichen mit der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW. Landesweit beträgt die Pauschale 130 Mio. Euro. 

Die Verteilung auf die einzelnen Aufgabenträger erfolgt zu 90% im Verhältnis des auf die Aufgabenträger örtlich entfallenden Anteils an den landesweit im Jahr 2014 fahrplanmäßig erbrachten , kapazitäts- und qualitätsbezogen gewichteten Betriebsleistungen im Straßenbahn- und O-Bus-Verkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 Personenverföderungsgesetz sowie im Bedarfsorientierten Verkehr , zu 8% im mVerhältnis des auf den Aufgabenträger örtlich entfallennden Anteils  an der Einwohnerzahl 2014 nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 vom 17. Dezember 2015 und zu 2% im Verhältnis des auf die Aufgabenträger örtlich entfallenden Anteils an der Fläche des Landes im Jahr 2014. Der Oberbergische Kreis erhält aus der Pauschale 1.172.749,06 Euro zur Finanzierung des ÖPNV. 

Was Radevormwald für die Fahrleistung aus der Pauschale bekommen würde, kann ich jetzt nichts ausrechnen. Bezogen auf die Einwohnerzahl wären das aber ca. 4.000 Euro für die Fläche und 14.000 Euro für die Einwohnerzahl. Würde der Ortsbus 1% der ÖPNV-Leistung im Kreis fahren, brächte das ca. 11.000 Euro. Als ÖPNV hast ein Ortsbus schon mal 15.000 bis 30.000 Euro Einnahmen über die ÖPNV-Pauschale, die ein Schülerspezialverkehr nicht bekommt. 


Linienbus kurz vor der Haltestelle Radevormwald Herrmannstraße
am reformierten Friedhof
  

Daneben gewährt das Land den Aufgabenträgern die sogenannte Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW. Diese beträgt landesweit jährlich 130 Mio Euro und wird auf die Aufgabenträger verteilt im Verhältnis des auf sie entfallenden Anteils an den landesweit  für das Kalenderjahr 2008 im Kalenderjahr 2009 festgesetzten Ausgleichsansprüchen nach § 45a PBefG. Der Oberbergische Kreis erhält hieraus 2.121.492,5 Euro. 

Auch hier kann Radevormwald ein paar Euro durch den Ortsbus einnehmen, wenn Azubis den Ortsbus nutzen.

Nach § 97 des Schulgesetzes in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO NRW) sind die Schulträger verpflichtet die Kosten für den Schulweg zu tragen, wenn Grundschüler mindestens 2 km, Schüler der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 mindestens 3,5 km und Schüler der Sekundarstufe II mindestens 5 km von der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule entfernt wohnen. Die Schulträger entscheiden eigenverantwortlich, wie sie ihre Verpflichtung umsetzen: 

Entweder mieten sie - wie derzeit in Radevormwald - Busse an, die die Schüler zur Schule bringen und wieder abholen (sogenannter "freigestellter Schülerverkehr"). 

Verbreiteter ist allerdings die Alternative, dsass die Schulträger für alle nach dem  SchfkVO "freifahrtberechtigten" Schüler einen Fahrausweis für den ÖPNV erwerben. 

Die den Ausbildungsverkehr betreibenden Verkehrsunternehmen können Mittel aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale erhalten, , wenn sie die  Gemeinschafts-, Übergangstraife oder den landesweiten Tarif gemäß § 5 Absatz 3 ÖPNVG NRW anwenden oder zumindest anerkennen; die von den Verkehrsunternehmen angewendeten Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs müssen darüber hinaus die Tarife für die entsprechenden allgemeinen Zeitfahrausweise des in ihrer Höhe um mehr als 20 von Hundert unterschreiten. 

 Die vorgenannten Pauschalen können nach § 11 Absatz 2 Satz 1 ÖPNVG NRW und §  11a Absatz 1 Satz 1 allerdings nur originäre Aufgabenträger geltend machen. 

Originäre Aufgabenträger sind Kreise und kreisfreie Städte, sowie - mit Ausnahme des SPNV - mittlere und große kreisangehörige Städte, die ein eigenes ÖPNV-Unternehmen betreiben oder an einem solchen wesentlich beteiligt sind.  

 Dieser Abschnitt wirft Fragen auf: Muss Radevormwald an der OVAG beteiligt sein, um originärer Aufgabenträger zu werden und wie hoch müsste die "wesentliche" Beteiligung sein oder müsste Radevormwald einen kommunalen Verkehrsbetrieb gründen? 

Letzteres wäre auch vertretbar, denn auch "Der Radevormwalder" muss ja seine Anlagen über den Schulbusverkehr finanzieren. 

Oder kann Radevormwald Anteile vom Radevormwalder übernehmen? 

Muss ein Verkehrsunternehmen eigene Busse haben oder reicht eine kommunale Gesellschaft, die den Verkehr bei anderen Unternehmen einkauft? 

Oder lohnt sich der Ortsbus auch dann durch die Fahrgeldeinnahmen, wenn Radevormwald bei den Pauschalen leer ausgeht? 

Insgesamt finde ich diese Regelung fragwürdig, weil, man durch Ausschreibung heute nicht zwingend an ein Verkehrsunternehmen gebunden ist und es wäre zu prüfen, ob dies gegen EU-Recht verstößt, da es verhindert, dass Gemeinden im innerörtlichen ÖPNV aktiv werden. Dessen ungeachtet geht es hier aber auch nicht um riesige Beträge und mit dem Geld, dass Radevormwald der Schülerspezialverkehr kostet ließe sich auch ohne Landesmittel ein ÖPNV bilden. 

Der Kreis könnte sich als Aufgabenträger durch Ausschreibung von der OVAG trennen. Das ist nicht mein Ziel, ich sage nur was möglich ist, der Kreis könnte den ganzen ÖPNV ausschreiben und bliebe Aufgabenträger als Besteller. Kommunen, die ÖPNV im Ortsverkehr einrichten wollen sind laut diesen Ausführungen jedoch gezwungen, einen eigenen Verkehrsbetrieb vorzuhalten oder daran wesentlich beteiligt zu sein. Das diskriminiert die Kommunen sowie andere Verkehrsunternehmen, die hier nicht zum Zuge kommen können. Es geht hier nicht um den zulässigen Bestandsschutz für kommunale Unternehmen, sondern um die Benachteiligung bei der Neuschaffung von Angeboten.  

Ob man dagegen klagen kann? 

Denn jährlich ca. 30.000 Euro ÖPNV-Förderung wären ein schöner Anreiz für Radevormwald den Schulbus auf ÖPNV umzustellen. Oder reichen diese 30.000 Euro um die Zinsen zu bedienen für die Investition in  einen eigenen Verkehrsbetrieb, der durch die Schülerbeförderung sichere Einnahmen hat und durch den kurzen Draht zur Stadt Radevormwald optimal für die Menschen der Stadt eingesetzt werden kann?  Ich halte es noch immer für sinnvoll, Bauhof, Abwasser und ÖPNV mit Schülerbeförderung als Eigenbetrieb der Stadt Radevormwald zu führen. Steuerlich könnten dann Gewinne aus dem Abwasser mit den Kosten des ÖPNV verrechnet werden. Busfahrer könnten auch LKW für den Bauhof fahren oder im Winterdienst. 

Leider finde ich keine Regelung der "originären Aufgabenträgerschaft". Im Gesetz seht nur etwas von Aufgabenträgern geschrieben. 

Oder regeln wir es anders, würde der Kreis den Ortsbus für Radevormwald bestellen und Radevormwald bezahlt die an Schultagen gefahrenen Kilometer, könnte der Kreis mit der erhöhten ÖPNV-Pauschale und den Fahrgeldeinnahmen den Ferienverkehr finanzieren.  

Die Frage ist also: Kann Radevormwald ein Aufgabenträger werden, der dadurch Landeszuschüsse für den ÖPNV erhält und ist dieser Status für die Stadt wirtschaftlich sinnvoll oder sollte man besser mit dem Kreis kooperieren?


Linienbus an der lutherischen Kirche gegenüber der Haltestelle Rathaus der Gegenrichtung.


Durch die weitgehende Pauchalierungen der ÖPNV-Förderung in Nordrhein Westfalen erfolgen allerdings keine Einzelförderungen durch das Land. Ausnahmen können Maßnahmen im besonderen Landesinteresse sein nach § 13 ÖPNVG NRW, wie z.B. die Förderung von Elektrobussen oder sonstigen Fahrzeugen nach § 14 ÖPNVG NRW wie z.B. Bürgerbusse. 


Das Projekt für einen Schiene-Straße-Bus könnte durchaus eine besondere Förderung erfahren. Die Radevormwalder Wupperorte lassen sich nur optimal erschließen, wenn der Bus zwischen den Bahnhöfen Dahlerau und Dahlhausen auf die Schienen aufgleist. Dann würden alle Busse der 626 so fahren Wuppertal Oberbabrmen - .Wuppertal Beyenburg - (auf Schienen:) Bahnhof Dahlerau / Wülfingmuseum - Bahnhof Dahlhausen - Wuppermarkt - Keilbeck - Herkingrade - Önkfeld - Radevormwald - Remscheid Lennep. Das erfordert zwischen Dahlhausen und Dahlerau eine Signalisierung, um Bussse und Draisinen oder Museumszüge sicher über die Schienen zu führen.  https://www.youtube.com/watch?v=uqe53e4oL14&list=PLYE3FxlSdO9Um_-oYC7Uh8mXlAHU4-imq Vorteil dieses Schiene - Straße - Busses: Alle Ortsteile der Wupperorte werden angebunden und es geht immer umsteigefrei bis Remscheid Lennep. Heute bedienen die Önkfelder Fahrten weder Dahlhausen noch den Wuppermarkt und nach Lennep kommt man nur durch Umsteigen. Es können daher mehr Fahrgäste erschlossen werden als heute und kann sich ein Binnenverkehrsaufkommen innerhalb der Wupperorte entwickeln. Der Wuppermarkt wird mit allen Fahrten erschlossen und allen Bereichen der Wupperorte verbunden. Im Oberbergischen Kreis wäre auch zwischen Morsbach und Waldbröl ein Schiene - Straße - Buss sinnvoll, etwa für eine Linie Freudenberg - Morsbach - Waldbröl - Siegtal.  



Ob die Umstellung von Schülerspezialverkehren auf regulären ÖPNV wirtschaftlicher oder aus sonstigen Gründen geboten ist, kann nur durch den oder die Aufgabenträger vor Ort entschieden werden. 

Mit freundlichen Grüßen, 
Im Auftrag C.C.


Fazit: Die Schaffung eines Ortsbusses für Radevormwald ist möglich, unklar ist, ob Radevormwald als Aufgabenträger in den genuß der ÖPNV- und Ausbildungspauschale kommt oder ob man dafür eventuell klagen muss oder über Herrn Biesenbach eine Änderung der Regeln erreicht, damit auch ländliche Gemeinden leichter ÖPNV anbieten können.  




Personenbeförderungsgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/



In Wuppertal Oberbarmen steht der Bus zur Abfahrt nach Radevormwald bereit.


Donnerstag, 15. Februar 2018

Indoktrinierende Gender-Vielfalts-Broschüre für Berliner Kindergärten zurückziehen!


Man ist fast versucht, zu schreiben "der Irrsinn geht weiter": In Berlin sollen sich jetzt auch die Kleinsten im Alter von 1-6 Jahren mit "sexueller und geschlechtlicher Vielfalt" beschäftigen und zum ‚Outing' angeleitet werden. Dafür hat der als Vorreiter in Sachen LGBT-Politik bekannte Berliner Senat die Broschüre "Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben" herausgegeben.

   
So weit ist es schon gekommen, wenn sich Eltern
gegen die sexualisierende Indoktrination an Schulen in Hessen wehren,
stellt sich die evangelische Kirchengemeinde auf die Seite der Herrschenden,
die die "Hoheit über den Kinderbetten" wollen. 
Frei nach  Martin Luther: So-la-la -Skriptura!
Steht nicht in der Bibel etwas über den, der es wagt,
 auch nur eines von den kleinen Geschöpfen zu verführen? 
Neben der Regenbogenfahne an der Ringkirche in Wiesbasden steht:
"Sie sind heilig! Huch".
Sollte den Kirchen nicht das Kindeswohl heilig sein? 


In der 140-seitigen Materialsammlung zu Trans-, Inter- und Homosexualität bei Kindern, die von der LGBT-Interessengruppe QUEERFORMAT entwickelt worden ist, werden die traditionelle Familie und die Ehe zwischen Mann und Frau zu einer bloßen Variante unter einer Vielzahl an Lebens- und Liebesformen degradiert und als feindlich gegenüber dem Ziel sexueller und geschlechtlicher Vielfalt dargestellt.

http://www.citizengo.org/de/ed/156998-kein-vielfalts-sex-kitas-indoktrinierende-broschuere-sofort-zurueckziehen

Möglichst früh sollen die Kinder deshalb darin unterstützt werden, ihre sexuelle Identität als männlich oder weiblich in Zweifel zu ziehen und sich ggf. als transsexuell zu bezeichnen

"Daher ist es sinnvoll, sich jedes Mal, wenn über ein ‚auffälliges' Kind gesprochen oder nachgedacht wird, auch die Frage zu stellen, wie es seine Geschlechtsidentität erlebt. (…) Auch wenn das Kind vor Schreck erst einmal diese Frage vehement abwehrt, hat es ein Signal bekommen, dass ein solches Empfinden denkbar, sprechbar sein könnte." (S. 74)

Mittwoch, 14. Februar 2018

Lehnt die ÖDP einen Nulltarif im ÖPNV ab? Gibt es dazu eine Beschlusslage?

Folgend eine Pressemitteilung die für die ÖDP versendet wurde, deren Inhalt ich nicht teile und zu deren Ausführungen es eigentlich Beschlusslagen geben müsste. Meines Wissens wurde bei der ÖDP noch nicht über Nulltarif diskutiert. Ich gebe die Pressemitteilung im Wortlaut wieder und werde dazu in Kästen meine Meinung sagen. Wenn die Pressemitteilung auf diese Weise eine Diskussion in der ÖDP auslöst, hat diese trotz der inhaltlichen Schwächen trotzdem ihren Sinn. Nicht mal der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat dies so kritisch gesehen und kann sich den Nulltarif vorstellen, wenn der Staat für eine sichere Finanzierung sorgt. Kontaktdaten zur Dr. Claudius Moseler siehe ganz unten (Homepage und Facebook).

   
Ich empfinde diese Pressemitteilung weder mutig, noch konsequent oder wegweisend,
Nur als Abstoß zur Debatte kann ich dem Text etwas abgewinnen.
 

14. Februrar 2018
Vorschlag für kostenlosen ÖPNV ist unüberlegter Schnellschuss der Bundesregierung
Moseler (ÖDP): „Verdoppelung des ÖPNV-Angebots und Halbierung der Preise ist erster Schritt“