NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Donnerstag, 4. August 2016

Strommarktgesetz: Sabotage an der Energiwende - Keine Angst,vor (fairen) Marktregeln - Karikatur - Solarstromerträge ablesen

[sfv-rundmail] 1.8.2016

1. Das neue "Strommarktgesetz" stinkt vom Kopf
2. Keine Angst vor fairen Marktregeln im Strommarkt
3. Karikatur des Monats
4. Solarstromerträge ablesen
5. Informieren, engagieren und unterstützen

1. Das neue Strommarktgesetz stinkt vom Kopf

Ende Juli trat das "Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes" in Kraft. In 12 Artikeln werden Änderungen von insgesamt 12 Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben.

Es geht um 
----das Energiewirtschaftsgesetz, 
----das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 
----die Stromnetzentgeltverordnung, 
----die Stromnetzzugangsverordnung, 
----die Anreizregulierungsverordnung, 
----die Reservekraftwerksverordnung, 
----die Elektrizitätssicherungsverordnung, 
----die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung, Verordnungen aus dem älteren Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014), 
----die Anlagenregisterverordnung, 
----das "Dritte Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften" und 
----das Bundesbedarfsplangesetz.

Aber auch neue Verordnungen, wie z.B. die Marktstammregisterverordnung wurden erlassen.

Trotz scheinbar unverfänglicher Formulierungen wird immer wieder ersichtlich, dass das Gesetzespaket im Kern die bestehenden Energieversorgungsstrukturen festigt. Unter Verwendung von Begriffen, die sich wegen ihrer Zugehörigkeit zum Thema Energiewende einer hohen Akzeptanz erfreuen, wird insgeheim daran gearbeitet, zentrale Erzeugungs- und Verwaltungsstrukturen am Leben zu erhalten, anzupassen und neu aufzubauen.

Das Dickicht der Rechtsvorschriften wird immer undurchschaubarer und versperrt jeden Schritt in Richtung Energiewende


Hier einige Eckpunkte:

- Im Strommarkgesetz sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Energiewende zu einem Projekt mit "minimalen volkswirtschaftlichen" Kosten weiterzuentwickeln. Von Forderungen nach einer "unverzerrten" Wirkung von "Marktpreissignalen" und einer "freien wettbewerblichen Preisbildung" ist die Rede. Allerdings wird verschwiegen, dass die fehlende Einbindung von externen volkswirtschaftlichen Kosten eindeutige Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Fossil- und Atomstrom sicherstellen. Von einem fairen Marktzugang kann nicht die Rede sein.

- Ab 2016 werden 2,7 GW marode Kohle-Kraftwerksleistung vorläufig stillgelegt und als Reserveleistung deklariert. Entschädigungsleistungen von insgesamt 1,6 Mrd € fließen ab 2016 aus den Taschen der Stromkunden in die Taschen der Betreiber. Freuen dürfen sich die Kohlestromer vom 
----Kraftwerk Buschhaus (Stilllegung ab Okt 16), 
----Block P u. Q Frimmersdorf (Stilllegung ab Okt 17), 
----Block E u. F Niederaußem und Block F Jänschwalde (Stilllegung ab Okt. 18), 
---Block C Neurath und Block E Jänschwalde (Stilllegung ab Okt. 19).

- Bei der Berechnung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus für den Anschluss neuer Wind- und Solaranlagen sollen künftig EE-Spitzenkappungen um bis zu 3 Prozent in die Netzplanung einbezogen werden. Damit kann der Verteilnetzausbau nun auf Sparflamme gefahren werden, da die Abregelung von EE-Anlagen bereits bei der Netzplanung berücksichtigt werden kann. Die Chancen der Stromspeicherung allerdings werden nicht einmal erwähnt.

- Ab 2017 soll ein bundesdeutsches Marktstammregister eingerichtet werden, dessen Ziel es ist, "alle Akteure des Energiemarktes" zusammenzuführen. Die gewünschte zentrale Steuerung und Überwachung wird mit zahlreichen Meldevorschriften und Regelungen einhergehen. Unter anderem soll das derzeitige PV-Anlagenregister nicht nur integriert sondern auch mit neuen Informationspflichten, z.B. zum Speicherbetrieb, übersät werden. In der Begründung zur Gesetzesforderung liest man, die Verwaltung des neuen Marktstammregisters erfordere zwar mehr behördliches Personal bei BNetzA, BMWi und Bundeskartellamt (zusätzlich veranschlagte Lohnkosten von ca. 7 Mio €/a), würde allerdings den "Bürokratieabbau" in besonderer Weise fördern. Da sind wir aber gespannt!

Weitere Details zum Strommarktgesetz findet man unter
https://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Strommarkt-der-Zukunft/strommarkt-2-0.html


Adieu Energiewende? Eine Bundesregierung, die den Klimaschutz mit Füßen tritt, gehört bei der nächsten Bundestagswahl abgewählt!


2. Wer nach dem Markt schreit, soll ihn erhalten, dann aber richtig!

Das Prinzip ist in der Volkswirtschaftslehre wohlbekannt. Es nennt sich "Internalisierung externer Kosten. Die konventionellen Energien werden bereits an der Quelle mit Steuern belegt, deren Höhe den ungeheuren Schäden entspricht, die durch die konventionellen Energien verursacht werden. 
----So ist eine drastisch erhöhte Brennelementesteuer oder eine Fossil-Steuer auf Braunkohle, Steinkohle, Erdöl und Erdgas vorzusehen. 
----Die Brennelementesteuer sollte an den Kosten der sogenannten Endlagerung bemessen werden, die Fossil-Steuer an den zu erwartenden Klimawandel-Folgekosten Deichbau, Beseitigung von Orkan- und Überschwemmungs-Schäden, Eingliederungskosten für Klimaflüchtlinge. 
----Ferner sind zu berücksichtigen die Behandlungskosten bei Quecksilbervergiftungen und Gehirnschäden von Kleinkindern sowie die Verluste an Lebensqualität wegen des hohen Quecksilbergehaltes in den Braunkohleabgasen.

Außerdem sind entfernungsabhängige Netzgebühren einzuführen, die der verursachergerechten Refinanzierung des Fernübertragungsnetzes dienen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann brauchen wir - abgesehen von einigen Schutzvorschriften gegen die Diskriminierung der Erneuerbaren Energien und Übergangsregeln für EE-Altanlagen keine Sonderregeln mehr und können dem marktlichem Wettbewerb getrost entgegensehen.

Die soweit verteuerten Fossil- und Atomenergien haben dann keine wettbewerblichen Chancen mehr gegen die Erneuerbaren Energien. Sogar gespeicherter Solarstrom wird billiger sein als Strom aus Kohlekraft.

Also: keine Angst vor Marktregeln im Strommarkt. Aber bitte mit Internalisierung der externen Kosten!

Details zu diesem Vorschlag finden Sie auf unserer Internetseite unter
http://www.sfv.de/artikel/radikaler_kurswechsel_in_der_deutschen_energiepolitik.htm

Dort werden auch Einwände gegen das vorgeschlagene Verfahren entkräftet.

Bisher haben 32 Organisationen, die sich für eine schnelle Energiewende stark machen, ihre Unterstützung erklärt. Diese Liste finden Sie ebenfalls in dem o.a. Internetbeitrag. Weitere Organisationen nehmen wir gerne in diese Liste auf.

Vorschläge zur weiteren Aktualisierung und Verbesserung bitte an Wolf von Fabeck sfv-fabeck@gmx.de , der die Federführung hat.

Bitte nehmen Sie Stellung zu diesem Vorschlag. Auch bloße Zustimmung und Ermutigung würde uns freuen.



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3. Karikatur des Monats August

Unsere Karikatur des Monats August können Sie in unserer Karikaturensammlung 2016 unter
http://www.sfv.de/artikel/karikaturen_zur_energiewende_2016.htm oder bei Facebook unter 
https://www.facebook.com/sfv.de/ finden.

Bei Gefallen bitte weiterverbreiten.


4. Solarstromerträge ablesen

Bitte lesen Sie heute Ihren Einspeisezähler ab und tragen den Stromertrag Ihrer Solaranlage für Juni 2016 unter 
http://www.pv-ertraege.de/pvdaten/sfvpv_ertragserfassung.html in die SFV-Ertragsdatenbank ein.

Sollten Sie Ihre PV-Anlage noch nicht bei uns angemeldet haben, so können Sie dies gerne nachholen. Nach der Anmeldung und Ertragsdateneingabe ist ein direkter Vergleich der Erträge Ihrer Solarstromanlage mit den durchschnittlichen regionalen oder auch bundesweiten Stromerträgen möglich. Teilausfälle Ihrer PV-Anlage können Sie so schnell erkennen. Die Teilnahme an unserer SFV-Ertragsdatenaufnahme ist kostenfrei und unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt unter http://www.pv-ertraege.de/pvdaten/sfvpv_anmeldung.html Sie erhalten dann von uns per E-Mail eine Anlagennummer und ein Kennwort zugeschickt. Dann können Sie Ihre Monatserträge eingeben.

Fragen zur Ertragsdatenbank beantworten wir Ihnen gerne - E-Mail an
pvertr1@sfv.de


5. Informieren, engagieren und unterstützen


** SFV-Rundmails weiterverbreiten

Zum ANMELDEN im Rundmailverteiler genügt eine formlose Anmeldung bei
zentrale@sfv.de


** Energiewende-Aufkleber? Bestellinformationen unter:
http://www.sfv.de/artikel/aufkleber_fuer_den_aussenbereich.htm


** Solarbrief-Probeexemplar?
Infos unter http://www.sfv.de/sbrief.htm


** Mitglied im SFV werden?
http://www.sfv.de/lokal/mails/infos/beitritt.htm


** Finanzielle Unterstützung des SFV
Vereins- und Spendenkonto: Pax-Bank e.G. BIC: GENODED1PAX • IBAN:
DE16370601931005415019
Betreff: Spende



Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV) 
Frère-Roger-Str. 8-10, 
52062 Aachen  
SFV bei Twitter: @sfv_de
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Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr

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