NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Dienstag, 12. Januar 2016

Schwesig degradiert Kinder zur Verfügungsmasse kurzfristiger Wünsche von Erwachsenen

Laut Pressemeldung des Bundesfamilienminsteriums vom 7. Januar tritt ab sofort eine Änderung der Bundesförderrichtlinie zur „Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ in Kraft. Um „zeitgemäß“ zu agieren, gewährt Frau Schwesig künftig auch Paaren, die, obwohl sie ohne Trauschein zusammenleben, unter „unerfülltem Kinderwunsch“ leiden, einen Zuschuss zur Finanzierung einer künstlichen Befruchtung.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, sieht darin einen weiteren Schritt zur Auflösung der Familie durch ideologisch fixierte Individualisierung der Erwachsenen ohne Rücksicht auf die Interessen der Kinder: „Trotz der schönfärberischen Aussage: ' …. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen...' verzichtet Ministerin Schwesig auf jede verbindliche Dokumentierung dieser „dauerhaften“ Übernahme von Verantwortung durch die beteiligten Erwachsenen. Es genügt offenbar, aktuell ein Kind zu wünschen, zu zeugen und zu gebären. Bei völlig fehlender rechtlicher Bindung zwischen den Eltern wird es ihnen noch leichter gemacht, sich aus der gemeinsamen Verantwortung zu lösen und das Kind dem Vater Staat zu überlassen. Wie schon im Abtreibungs- und Unterhaltsrecht, beim Elterngeldgesetz und beim Rechtsanspruch auf Finanzierung der staatlichen Krippenerziehung, jedoch keinesfalls der Betreuung der Kleinsten in ihrem Elternhaus, spielen die Interessen und die grundgesetzlich festgeschriebenen Rechte eines Kindes keine Rolle. Das Kind ist zur Verfügungsmasse verkommen.
Wir brauchen nicht nur mehr Kinder, wie Frau Schwesig richtig meint. Wir brauchen auch stabile Familien als Grundlage einer gesunden sozialen Entwicklung der Kinder. Aus unserer Sicht ist es widersinnig, die künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren finanziell zu fördern und gleichzeitig den Eltern, die ihr Kind selbst erziehen wollen, ein Betreuungsgeld von 150 € abzusprechen.“

Anmerkung von Felix Staratschek: Die künstliche Befruchtung sollte verboten werden, da in der Regel um ein Kind zu bewirken mehrere Embryonen gezeugt werden. Dann braucht man die künstliche Befruchtung auch nicht zu fördern.

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