NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Freitag, 29. Januar 2016

Französische ​Familienverbände schlagen Alarm !

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei eine Pressemeldung unseres Verbandes zum Vergleich der Situation für Familien in Frankreich mit Deutschland.

Außerdem weisen wir auf einen Beitrag von Werner Münch zu Art. 6 GG (besonderer Schutz für Ehe und Familie”) hin,
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der unter folgendem Titel und Link aufzurufen ist:

“Wie Politik und Rechtsprechung den besonderen Schutz von Ehe und Familie aufgekündigt haben”

Von Professor Werner Münch

http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2015/08/17/artikel/wie-politik-und-rechtsprechung-den-besonderen-schutz-von-ehe-und-familie-aufgekuendigt-haben.html

Werner Münch war nach der Wende einige Jahre Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt (CDU), trat aber später aus der CDU aus.

Wir brauchen sicher nicht allen Auffassungen von Werner Münch folgen.

Aber bemerkenswert erscheint es, dass er den Mut aufbringt, ganz offen die Meinung zu vertreten, dass sich auch die Rechtsprechung
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und damit auch das BVerfG vom Schutz von Ehe und Familie abgewendet hat.
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Im Rahmen der von uns unterstützten Klagen gegen das Elterngeldgesetz mussten wir diese Erfahrung als Verband ja auch schon machen.

Sicher ist es im Zusammenhang mit der Pille tatsächlich schwieriger geworden ist, die Ehe zu “schützen”.
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Aber das hätte nie als eine Rechtfertigung dafür herhalten dürfen, auch der Familie, also der Gemeinschaft von
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Eltern und Kindern, den “besonderen Schutz” zunehmend zu versagen.

Allerdings hat die Familie schon spätestens durch die Rentenreform 1957 den “besonderen Schutz”
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verloren, was auch von Münch nicht thematisiert wird.
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Aber damals hat nur die Politik der Familie den “besonderen Schutz” versagt, während das BVerfG diese Tatsache bis etwa 2005
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immer wieder bemängelt und Abhilfe gefordert hat. Jetzt hat sich aber sogar das BVerfG dieser Tendenz angeschlossen.
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Ist es weit hergeholt, wenn hier ein Zusammenhang mit der Tatsache gesehen wird, dass – den Angaben auf den Seiten des BVerfG folgend -
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alle 6 Richterinnen in Karlsruhe kinderlos sind?

Um keine Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Vortrag von Werner Münch aufkommen zu lassen.
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Unser Verband vertritt die Auffassung, dass “sexuelle Orientierung” kein Diskriminierungsgrund sein darf.
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Aber mit dem vom Grundgesetz geforderten “besonderen Schutz von Ehe und Familie” ist keine Privilegierung der heterosexuellen
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Orientierung gemeint, sondern der Schutz der Ehe als Grundlage von Familien und damit dem Fortbestand der Gesellschaft überhaupt.

Seit es möglich ist, auch in der Ehe bewusst kinderlos zu bleiben, sollte eher diskutiert werden, wie der “besonderen Schutz” auf
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Familien, also die Gemeinschaft von Eltern und Kindern, konzentriert werden kann, statt ihn auf gleichgeschlechtliche Paare zu erweitern.
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Die sexuelle Orientierung für sich genommen geht den Staat eigentlich nichts an und sollte deshalb auch kein Grund für eine Privilegierung sein.
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Ob die Gesellschaft kinderfreundlich oder kinderfeindlich organisiert ist, geht den Staat dagegen sehr viel an.

Wer von unserem Verband keine vergleichbaren Mitteilungen mehr erhalten will, bitte melden !

Freundlicher Gruß

Dr. Johannes Resch
Stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.
www.familienarbeit-heute.de

www.johannes-resch.de


 

Pressemeldung des Verband Familienarbeit e.V. 27.01.2016 

Französische ​Familienverbände schlagen Alarm !

Und in Deutschland ?

Nach aktuellen französischen Pressemeldungen sank die „Zusammengefasste Geburtenziffer“ in Frankreich (durchschnittliche Kinderzahl pro Frau) zwischen 2014 und 2015 von 2,1 auf 1,96. Das war Anlass zu einem Aufschrei der dortigen Familienverbände mit großem Widerhall in den französischen Medien. Das sei Folge von verminderten Familienleistungen der Hollande-Regierung.

Unser Verband fragt: 

Wie ist der Vergleich zu Deutschland ? 

Hier liegt die „Zusammengefasste Geburtenziffer“ schon seit 1975 unter 1,5, ohne dass der Aufschrei der Familienverbände ein wesentliches Echo gefunden hat. 

In Deutschland haben Eltern – im Gegensatz zu Frankreich – keine einflussreiche Lobby. Auch hier ist die wirtschaftliche Benachteiligung der Familien als Hauptursache für die sinkende Kinderzahl anzunehmen – allerdings viel massiver als in Frankreich. 

Unter Wissenschaftlern, die sich mit der Lage der Familien in Deutschland beschäftigen, ist die wirtschaftliche Diskriminierung der Eltern unbestritten. Schon der 5. Familienbericht (1994) beschrieb ausführlich eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“. (S. 21 des Berichts) Gemeint war, dass die Alterssicherung als wirtschaftlicher Ertrag der Kindererziehung vergesellschaftet worden ist (Stichwort: Rentenreform 1957), ohne die Eltern dafür angemessen zu entschädigen.

Dazu äußert sich Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V.: 

„Die Enteignung der Eltern durch unser Sozialrecht hat zu einer zunehmenden relativen Verarmung von Eltern und Kindern in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft geführt, die besonders Eltern mehrerer Kinder und alleinerziehende Eltern trifft. Der gesamte `Familienlastenausgleich` gleicht nur etwa 30 % des Nachteils aus, der durch Renten- und Krankenversicherungsrecht zu Lasten der Eltern geschaffen wurde. Das trug wesentlich zu dem bereits ab 1970 einsetzenden Geburtenrückgang bei. Die Pille mag ebenso dazu beigetragen haben, kann aber nicht den Rückgang des Kinderwunsches erklären, da sie nur unerwünschte Kinder vermeiden kann. Die grundgesetzwidrige Enteignung der Eltern hat inzwischen alle Wertvorstellungen, die sich mit Familie verbinden, verändert.“

Resch weiter:

“In Deutschland vermissen wir Medien, die bei der Diskriminierung von Eltern vergleichsweise aufmerksam reagieren wie in Frankreich. Stattdessen nehmen sie kritiklos z.B. ein Elterngeldgesetz hin, das Eltern mehrerer Kinder systematisch benachteiligt und Eltern, die ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen wollen, regelrecht bestraft. Verschleiert wird diese Diskriminierung durch eine regierungsamtliche Gleichstellungsideologie, die für Eltern eine `Gleichstellung bei der Erwerbsarbeit` anstrebt, was nur bei Nichtbeachtung ihrer Erziehungsleistung möglich ist."

Übrigens: Aktuell soll der Deutsche Familienverband als einziger Vertreter der Familien aus der Versammlung der Medienanstalt in Niedersachsen ausgeschlossen werden – ein in Frankreich unvorstellbarer Vorgang. So soll den Familien der letzte Rest an Mitsprache genommen werden.

Anmerkung des Viertürmeblogs: Dr. Resch ist Mitglied der ÖDP und der Familienpartei, die beide mit einem Abgeirdneten im EU- Parlament vertreten sind. 

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