NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 20. September 2015

Verband Familienarbeit unterstützt „Aufstand der Familien“

Pressemeldung 18.09.2015

Verband Familienarbeit unterstützt „Aufstand der Familien“

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) fordern alle sozialversicherten Eltern unterhaltspflichtiger Kinder zu einem „Aufstand“ auf, der auch vom Verband Familienarbeit e.V. unterstützt wird.
Eltern sollen bei ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung eine Reduzierung ihrer Beiträge beantragen, weil die bisherigen Beiträge als überhöht angesehen werden. Nach dem zu erwartenden ablehnenden Widerspruchsbescheid ist die Voraussetzung einer Klage beim zuständigen Sozialgericht gegeben, deren Bearbeitung auf Antrag bis zur Entscheidung von drei ähnlichen beim Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Berufungsverfahren zurückgestellt werden kann. Näheres ist unter www.elternklagen.de nachzulesen. Dort sind auch Musterformulare herunterzuladen.

Die bereits laufenden Musterverfahren vor dem Bundessozialgericht werden von DFV und FDK unterstützt. Eine juristische Beratung erfolgt durch den erfahrenen ehemaligen Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert. Das Bundessozialgericht sah sich bereits aufgrund von Presseberichten veranlasst, eine Pressemeldung zu den anstehenden Verfahren herauszugeben ( http://elternklagen.de/aufstand-der-familien ). Eine öffentliche mündliche Verhandlung soll am 30. Sept. 2015 am BSG in Kassel stattfinden.

Juristischer Ausgangspunkt ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. April 2001 (1 BvR 1629/94), dass die Beitragsstruktur der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) für unvereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnete, da der für die Funktion der Versicherung unverzichtbare generative Beitrag in Form der Kindererziehung nicht berücksichtigt sei. Außerdem wurde der Gesetzgeber beauftragt zu prüfen, inwieweit das Urteil auf andere Versicherungszweige zu übertragen sei.
Als Reaktion auf das Urteil wurde der Beitrag zur SPV für kinderlose Versicherte um 0,25 % erhöht, was die Kläger für unzureichend halten. Eine Überprüfung bezüglich der anderen Versicherungszweige erfolgte nur sehr oberflächlich. Ziel des „Aufstands der Eltern“ ist eine Korrektur der Beitragsstruktur aller gesetzlichen Versicherungen für Familien.

Beispiel: Obwohl heute die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig die hohen Krankheitskosten aller Rentner - auch der nur erwerbstätig gewesenen – allein durch das Erziehen von Kindern geschaffen werden, wird vom Einkommen der Eltern sogar der Anteil, den sie für den Unterhalt ihrer Kinder benötigen, noch mit Beiträgen zur Krankenversicherung belastet. 

Pressesprecher von www.familienarbeit-heute.de 

Dr. Johannes Resch​

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