NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Montag, 3. August 2015

Petitionen für das Betreuungsgeld

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
das Betreuungsgeld für selbst betreuende Eltern war sicher nicht das Gelbe vom Ei im Vergleich zu der fast 10-fach kostspieligeren Förderung eines Krippenplatzes. Aber mit dem Wegfall des Betreuungsgeldes werden Eltern in ihrer Freiheit noch ein Stückchen weiter eingeschränkt und noch etwas mehr dazu gedrängt, sich an der Regierungsideologie zu orientieren. Das sollte ein Alarmzeichen für alle sein, auch für die, die sich selbst Kinderkrippen wünschen und für die, die gar keine Kinder haben.
 
Wir können uns fragen, ob die Zuständigkeitsfrage für das BVerfG nur ein Vorwand war, um der von profitorientierten Konzernen gepuschten familienfeindlichen Ideologie entgegenzukommen oder ob die Zuständigkeitsfrage für die Betreuung von Kleinkindern wirklich für so wichtig gehalten wird. Letzteres ist tatsächlich zu fragen, da bei Nichtzuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld ja auch die Krippengarantie des Bundes, die beträchtliche Gelder einseitig zum Nachteil selbstbetreuender Eltern bindet, dann ebenfalls verfassungswidrig wäre. Die Anmerkungen des BVerfG zu diesem Widerspruch sind ausgesprochen unbefriedigend.
 
Auf diesem Hintergrund bleibt wieder nur, mit Nachdruck die elternfeindliche Politik, die nun neuerdings auch vom BVerfG flankiert wird, zu verurteilen.
Viele Eltern haben angesichts dieser Politik schon resigniert. Viele junge Leute verzichten gleich ganz auf Kinder, um sie nicht schon ein Jahr nach der Geburt aus finanziellen Gründen wieder abgeben zu müssen.
 
Immerhin haben wir in unserem Land (noch) die Freiheit, beispielsweise über Petitionen eine Beachtung der im Grundgesetz garantierten Freiheiten einzufordern. Dazu gehört auch eine Gleichberechtigung von Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen wollen. Da diese Gleichberechtigung durch den Wegfall des Betreuungsgeldes wieder ein Stück weiter eingeschränkt wurde, sollten Petitionen dagegen von allen freiheitsliebenden Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden.
 
Es geht nicht mehr nur um das Betreuungsgeld und um die Wahlfreiheit der Eltern. 

Es geht um die Verteidigung unserer freiheitlichen Grundordnung überhaupt !
 
Eine möglichst breite Unterstützung folgender Petitionen kann immerhin ein Zeichen sein, dass die gegenwärtige neoliberale Familienpolitik, die keine Rücksicht mehr auf Kindeswohl und Elternrechte nimmt, in der Bevölkerung auf Widerstand stößt. Natürlich können beide Petitionen  gleichzeitig unterstützt werden, da sie sich nicht widersprechen.
 
 

Eine möglichst weite Verbreitung der Petitionen ist zu wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Resch
www.johannes-resch.de

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