NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Freitag, 1. Mai 2015

CDU-Wirtschaftsrat gibt Kampf gegen Klimawandel auf - Fracking - Netzverträglichkeitsprüfungen

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.


[sfv-rundmail] 30.04.2015
1. Beleidigung des mathematischen Verstandes - Zur Presseerklärung des
CDU-Wirtschaftsrats vom 27.4.2015
2. Fracking in Deutschland verbieten
3. Karikatur des Monats Mai
4. Wer trägt die Kosten von Netzverträglichkeitsprüfungen?
5. Solarstromerträge ablesen


1. Beleidigung des mathematischen Verstandes
Zur Presseerklärung des CDU-Wirtschaftsrats vom 27.4.2015


In der aktuellen Kontroverse um Wege zur Erreichung des deutschen Klimaschutzziels hat sich der Wirtschaftsrat der CDU am 27.4.2015 mit einer bemerkenswerten Stellungnahme* zu Wort gemeldet. Die Hauptthese lautet: „Der Wirtschaftsrat hält das deutsche Klimaziel für unerreichbar, die Kohlendioxid-Emissionen um 40 Prozent bis 2020 zu reduzieren. Das sagen wir schon seit langer Zeit, weil wir die Grundrechenarten beherrschen.“

Kern dieser schulmeisterlichen Anmaßung ist das Argument, der CO2-Ausstoß in Deutschland sei von 1990 bis heute um rund 27 Prozent zurückgegangen; um die von der Bundesregierung angestrebte und versprochene Reduktion von insgesamt 40 Prozent bis 2020 zu erzielen, reiche dieses Tempo nicht aus. Zudem sei den bisherigen Reduktionsleistungen der Ab- und Umbau der extrem klimaschädlichen DDR-Industrie zugutegekommen.

Für den Wirtschaftsrat der CDU besteht Politik gemäß dieser Argumentation offenbar nur in der Fortschreibung bisheriger Trends, nicht in der Gestaltung der Zukunft. Dass wir mit einem bloßen „Weiter so!“ die Klimaziele der Bundesregierung verfehlen würden, ist aber keine Neuigkeit, für die man eine Presseerklärung herausblasen müsste.

Man könnte aus dieser banalen Einsicht die Schlussfolgerung ziehen, dass energischere Schritte nötig sind, um das Ziel zu erreichen. Die jüngste Initiative des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD), für Teile der Stromproduktion älterer Kohlekraftwerke eine CO2-Abgabe einzuführen, wäre hier ein viel zu zaghafter Schritt, aber eben doch ein Schritt in die richtige Richtung. Genau dagegen richtet sich der jetzige Vorstoß des CDU-Wirtschaftsrats.

Die Unmöglichkeit CO2-senkender Maßnahmen soll also dadurch „bewiesen“ werden, dass man ebendiese Maßnahmen torpediert und nach Möglichkeit verhindert. Wenn der Wirtschaftsrat sich dabei auf die „Grundrechenarten“ beruft, dann erscheint uns dies als eine Beleidigung des mathematischen ebenso wie des politischen Verstandes (zumal die Prozentrechnung gar nicht zu den vier Grundrechenarten zählt, und zumal der Wirtschaftsrat an einer Stelle erklärt, zwischen 1990 und 2014 lägen „14 Jahre“). Für politisches Handeln wären aber auch Einsichten in die formale Logik hilfreich. Z.B., dass es Konditionalitäten (Wenn-dann-Verhältnisse) gibt. Es gehört zur politischen Kunst, für ein gesetztes Ziel (40% CO2-Reduktion bis 2020) die geeigneten Maßnahmen zu finden, die andere Ziele nicht über Gebühr beeinträchtigen. Wir würden hier u.a. eine konsequente und spürbare Besteuerung jeder Tonne CO2 empfehlen. Das würde auch der Energiewende einen wichtigen neuen Impuls geben, mit per Saldo sehr guten Arbeitsmarkteffekten.

Am Ende seiner Erklärung regt der Wirtschaftsrat – etwas im Widerspruch zu seiner Hauptthese – drei Maßnahmen an, mit denen „CO2-Emissionen mit wirtschaftlichem Sachverstand dort einzusparen [wären], wo dies am kosteneffizientesten ist“. Mit diesen Maßnahmen – Selbstverpflichtungen der Energieversorger; Stärkung der Energieeffizienz in der Industrie; Maßnahmen im Bereich der „Umwandlungseffizienz“ (Kraft-Wärme Koppelung u.ä.) – sollten die Mitglieder des Wirtschaftsrats in ihren Wirkungsbereichen noch heute beginnen – nicht alternativ zum staatlichen Regulierungshandeln, sondern ergänzend. Der Klimaschutz ist nämlich nicht irgendein Gedöns-Thema, sondern die globale existenzielle Herausforderung unserer Zeit.

* Zur Pressemitteilung des Wirtschaftsrates:
https://www.wirtschaftsrat.de/wirtschaftsrat.nsf/id/deutsche-klimaziele-nach-grundrechenarten-unerreichbar-de



2. Fracking in Deutschland verbieten!

Erdgas in Deutschland wird derzeit vor allem aus porösen Gesteinsschichten gefördert. Zunehmend steht auch die Förderung von Erdgas durch "Fracking", das in kaum durchlässigen Gesteinsschichten
gespeichert ist, zur Diskussion.

Das in den Poren fester Gesteine eingeschlossene Gas kann nur gefördert werden, wenn ihre Durchlässigkeit erhöht wird. Dies geschieht, indem über Bohrlöcher ein Cocktail von Wasser, Sand und Chemikalien in das
Gestein der Lagerstätte gepresst wird und die Gesteine so mit hohem hydraulischem Druck aufgebrochen werden (Hydraulic Fracking).

In ehemaligen Bergbauregionen mit stillgelegten Tunneln, Stollen, Schächte und Kavernen besteht die Gefahr, dass diese Hohlräume nach einer solchen Auflockerung des Gesteins zusammenbrechen, was zu Erdbeben
führen kann.

Die Bohrung und das anschließende Einpressen von Substanzen zum Aufbrechen der Gesteine sind ein Eingriff in eine natürliche, über Jahrtausende gewachsene Struktur des Gesteins, z.B. mit der Gefahr von
Bergschäden oder Erdbeben, Umweltgefahren u.a. für Grund- und Trinkwasser (http://www.sfv.de/artikel/fracking_in_europa.htm).

Fracking ändert auch nichts an der Verbrennung fossiler Energieträger: Das fossile Energiezeitalter wird unnötig verlängert, der Klimawandel begünstigt und dies alles zusätzlich noch auf Kosten der Umwelt!

Die Konsequenz aus negativen Erfahrungen (USA) und wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Auswirkungen von Fracking auf den Boden, Grund- und Trinkwasser sowie die Atmosphäre muss ein Verbot in Deutschland sein.

Trotz der bekannten Risiken will die Bundesregierung das Fracking in vielen Gebieten unter bestimmten Auflagen grundsätzlich ermöglichen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung des "Fracking-Gesetzes" (Drs. 18/4713) findet man unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804713.pdf

Der Bundestag will am Donnerstag, 7. Mai 2015, in erster Lesung über den Entwurf beraten.

Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten, dass Sie gegen Fracking in Deutschland sind. Das Umweltinstitut München hat dazu auch einen Musterbrief erstellt. Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/wahlkreisaktion-fracking.html



3. Karikatur des Monats Mai

... auf Facebook unter https://www.facebook.com/sfv.de

... und auf dem Kalenderblatt "Mai" unseres Karikaturkalenders 2015
http://www.sfv.de/artikel/karikatur-kalender_fuer_2015.htm



4. Wer trägt die Kosten von Netzverträglichkeitsprüfungen?

Ob Netzbetreiber für die Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes Kosten in Rechnung stellen dürfen, war Gegenstand eines Fachbeitrages von Juristin Dr. Brunner beim 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG. Die Präsentation vom 17. März 2015 diente bereits als Vorgriff auf das kurz vor dem Abschluss stehende Hinweisverfahren (2013/20), in welches wir im Rahmen eines Konsultationsverfahrens inhaltlich eingebunden waren.

Interessant sind die Verfahrensergebnisse nicht nur für zukünftige EE-Anlagen-Investoren, sondern auch für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber, die ihre Erneuerbare-Energien-Anlagen schon unter dem EEG 2009 bzw. 2012 (§ 5 Abs. 5 u. 6 EEG2009/EEG2012 - wortgleich in § 8 Abs. 5 u. 6 EEG 2014) betrieben haben und für die durchgeführten Netzverträglichkeitsprüfungen ein Entgelt an den Netzbetreiber entrichten mussten.

Lesen Sie weiter unter
http://www.sfv.de/artikel/wer_traegt_die_kosten_von_netzvertraeglichkeitspruefungen_.htm



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5. Solarstromerträge ablesen und eintragen

Bitte lesen Sie die Solarstromerträge Ihrer PV-Anlage ab und tragen Sie diese in unsere Ertragsdatenbank unter www.pv-ertraege.de ein.

Haben Sie Ihre PV-Anlage noch nicht bei der SFV-Ertragsdatenaufnahme angemeldet, so können Sie dies gerne über folgende Seite tun:

http://www.pv-ertraege.de/pvdaten/sfvpv_anmeldung.html

Sie erhalten dann von uns per E-Mail eine Anlagennummer und ein Kennwort zugeschickt. Der Ertragsdatenvergleich mit den durchschnittlichen Erträgen aus Ihrem Postleitzahlenbereich oder auch bundesweit ist dann direkt möglich.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme bei der Ertragsdatenaufnahme, die für Sie kostenfrei und unverbindlich ist.

Fragen zur Ertragsdatenbank beantworten wir Ihnen gerne - Mail an pvertr1@sfv.de



Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
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Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr

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