NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 2. März 2014

Strommarkt-Design Spotmarkt-only - EFI-Gutachten - eine Dreistigkeit

[sfv-rundmail] 1.3.2014

Vorrang für Erneuerbare Energien durch neues Strommarkt-Design


Das E-FI Gutachten - eine Dreistigkeit der Bundesregierung


Vorrang für Erneuerbare Energien durch neues Strommarkt-Design

Es geht um eine wichtige Grundsatzentscheidung in der Energiepolitik.


Nach einem Monat intensiver Diskussionen ist der Diskussionsentwurf zum neuen Strommarkt-Design soweit fertiggestellt, dass wir ihn unseren Lesern vorstellen möchten. Weitere Diskussionsbeiträge an fabeck@sfv.de - auch zustimmender Art - sind erwünscht.


Hier ein Auszug aus unserem Beitrag:

(...)
Wenn am Terminmarkt die Einspeisung von Braunkohlestrom zur Stunde X mit 2 Cent/kWh vergütet wird, am Spotmarkt jedoch für die Einspeisung von Solarstrom zur selben Stunde X die EEG-Umlage (wie oben gezeigt) mit bis zu ca. 50 Cent pro kWh belastet wird, stellt sich die Frage nach dem Vorrang für Erneuerbare Energien.

Durch den vorgezogenen Handel auf dem Terminmarkt schaffen die Betreiber der Fossil- und Atomkraftwerke "vollendete Tatsachen" und hebeln damit den theoretischen Vorrang der Erneuerbaren Energien aus.

Die hier beschriebenen Nachteile

    die ständig anschwellende EEG-Umlage,

    die zunehmende Unwirtschaftlichkeit der Gaskraftwerke,

    die ökologisch unsinnige "Vernichtung" von Strom, der zu negativen
    Strompreisen angeboten wird,

    die angeblich nicht ausreichende Kapazität wichtiger
    Fernübertragungsleitungen,

    der verloren gegangene Vorrang der Erneuerbaren Energien

werden mit der weiteren Zunahme von Solar- und Windstromeinspeisung immer unerträglicher werden. Wer den Umstieg auf die Erneuerbaren Energien weiterführen will, sollte deshalb die gemeinsame Ursache für die beschriebenen Nachteile möglichst rasch beseitigen. Die gemeinsame Ursache liegt in einer Inkonsequenz des Gesetzgebers: (...)

Lesen Sie den vollständigen Beitrag



Das EFI-Gutachten - eine Dreistigkeit der Bundesregierung

Bemerkenswert ist die Dreistigkeit, mit der die Dinge so lange hin und her gewendet werden, bis sie den von der Regierung gewünschten negativen Eindruck erzeugen. Der Anschein intellektueller Redlichkeit wird nur noch dürftig aufrecht erhalten.


Es folgt ein Auszug aus dem E-FI-Gutachten zum Thema EEG


SFV-Anmerkungen sind eingeblendet


DAS EEG AUS INNOVATIONSPOlITISCHER SICHT

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eines der zentralen Instrumente der Klima- und Energiepolitik in Deutschland. Im europäischen Emissionshandelssystem führt das EEG aber nicht zu mehr Klimaschutz, sondern macht ihn nur teurer. Da das Klimaschutzargument zur Legitimation des EEG ausscheidet, stellt sich die Frage, ob das EEG zumindest Innovationen stimuliert. Empirische Studien zur Innovationswirkung des EEG weisen aber keine messbaren Innovationswirkungen nach. Eine Fortführung des EEG ist nach Ansicht der Expertenkommission daher weder aus Klimaschutzgründen noch durch positive Innovationswirkungen zu rechtfertigen.


Bestandsaufnahme zur EEG-Förderung bei erneuerbaren Energien


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eines der zentralen Instrumente der Klima- und Energiepolitik in Deutschland. Kern des EEG sind die Verpflichtung der Netzbetreiber zum Netzanschluss, der Einspeisevorrang des Stroms aus erneuerbaren Energien gegenüber Strom aus konventionellen Energieträgern sowie technologiespezifische feste Einspeisevergütungen bzw. eine optionale Marktprämie.

Die Differenz zwischen dem Marktpreis und den Vergütungen der Anlagenbetreiber wird über die EEG-Umlage durch die Stromverbraucher getragen.


(SFV Anmerkung: Der Marktpreis wird allerdings bewusst durch ein Überangebot von Braunkohle und Atomstrom gedrückt.)


Die politische Zielsetzung des EEG ist ein Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Bruttostromerzeugung von 35 (80) Prozent bis 2020 (2050). Die nachfrageseitige Förderung durch das EEG hat zu einem rasanten Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland geführt – vor allem bei den Technologien Windkraft, Photovoltaik und Biomasse.

Seit Einführung des EEG im Jahr 2000 hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung von knapp 7 auf etwa 23 Prozent im Jahr 2012 erhöht.

Seit Beginn der Förderung sind die Vergütungszahlungen an Anlagenbetreiber von 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2001 auf 22,9 Milliarden Euro im Jahr 2013 angewachsen (siehe Tabelle 1). Insbesondere die Vergütungszahlungen in den Technologiebereichen Photovoltaik und Biomasse verzeichneten hier ein überproportionales jährliches Wachstum von nahezu 60 bzw. 35 Prozent gegenüber der immer noch beachtlichen Gesamtdynamik mit durchschnittlichen Wachstumsraten pro Jahr von 25 Prozent. Die Kehrseite der Medaille sind drastische Zuwächse bei der EEG-Umlage.

(SFV-Anmerkung: wie oben bereits gesagt, werden die Zuwächse bei der EEG-Umlage immer stärker durch Überangebote von Braunkohle- und Atomstrom verursacht. Siehe dazu auch Punkt 1 dieser Rundmail)

Mittlerweile lassen sich die durchschnittlichen Stromverbraucherpreise zu mehr als einem Fünftel auf den zu zahlenden Umlagebeitrag aus der EEG-Förderung zurückführen. Die dadurch bedingte erhebliche Mehrbelastung der Endverbraucher hat zu einer kritischen öffentlichen Diskussion über die Legitimation des EEG geführt.

(SFV-Anmerkung: Die Mehrbelastung der Endverbraucher wird bekanntlich durch die Befreiung der stromintensiven Betriebe von der EEG-Umlage verstärkt.)


Das Argument Klimaschutz, welches häufig als Rechtfertigung für das EEG angeführt wird, trägt nicht.

In der EU sind die CO2-Emissionen für energieintensive Branchen durch ein Emissionshandelssystem gedeckelt, für das die Menge an Emissionsrechten festgeschrieben ist. Der vom EEG induzierte verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien in der deutschen Stromversorgung vermeidet europaweit keine zusätzlichen CO2-Emissionen, sondern verlagert sie lediglich in andere Sektoren bzw. europäische Länder. Das EEG sorgt also nicht für mehr Klimaschutz, sondern macht ihn deutlich teurer.

(SFV-Anmerkung: Der Hinweis auf das Emissionshandelssystem überzeugt nicht, weil es ohnehin nicht funktioniert.)


Sehr geringe technologiespezifische Innovationswirkungen des EEG in Deutschland

Da das Klimaschutzargument zur Legitimation des EEG ausscheidet, stellt sich die Frage, ob das EEG zumindest Innovationen stimuliert. Ein wichtiger Indikator für die Innovationstätigkeit eines Landes oder einzelner Branchen ist die Anzahl jährlicher Patentanmeldungen. Empirische Studien, welche auf dieser Basis die Innovationswirkung einer Absatzförderung von erneuerbaren Energien in Deutschland bewerten, zeichnen kein positives Bild.

Eine empirische Untersuchung für den Zeitraum 1990 bis 2005 kann eine Innovationswirkung von Stromeinspeisevergütungen für erneuerbare
Energien in Deutschland lediglich für Windenergie feststellen.

Eine aktuelle Analyse, die speziell die Innovationswirkung der Einspeisevergütungen des EEG von 2000 bis 2009 technologiespezifisch untersucht, findet in keinem Technologiebereich einen positiven Zusammenhang.

(SFV-Anmerkung: E-FI hat anscheinend nicht gemerkt, dass sich die Photovoltaik und die Windenergie seit dem Jahr 2000 rasant in ihrer Leistungsfähigkeit sowie im Preis-Leistungsverhältnis verbessert haben.)

Die festen Einspeisevergütungen des EEG bieten keinen Anreiz zur Entwicklung neuartiger Technologien.

(SFV-Anmerkung: Die Einspeisevergütung im EEG sind keineswegs fest, sondern unterliegen einer laufenden Degression.)

Da sich die Vergütung nach den Durchschnittskosten richtet, verdient ein Innovator an einer neuartigen Technologie nicht mehr als an einer schon bestehenden, jedoch ist die Investition in die neuartige Technologie mit mehr Risiko verbunden.

(SFV-Anmerkung: Wenn die neuartige Technologie einen höheren Stromertrag erwirtschaftet, wird das neue Produkt lieber gekauft. Dieser Effekt belohnt jede Verbesserung entscheidend. So wurden z.B. die Solarmodule mit dem besseren Wirkungsgrad lieber gekauft.)

Das EEG ist eine Absatzsubvention für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und bewirkt damit eine politikinduzierte Vergrößerung der Märkte für erneuerbare Energietechnologien. Für Technologieanbieter kann sich dadurch der Innovationsdruck verringern: Unternehmen haben einen erhöhten Anreiz, ihre knappen Ressourcen zum Ausnutzen bestehender Marktpotenziale einzusetzen, anstatt Forschung und Entwicklung zu betreiben. Des Weiteren können durch einen schnellen Ausbau reiferer Technologien, der zu weiteren Kostenreduktionen führt, Markteintrittsbarrieren für neuartige Technologien entstehen.

(SFV-Anmerkung: Das ist geschwollener Unsinn. Im gegenseitigen Wettbewerb der Hersteller hat das bessere Produkt die größeren Chancen.)

Das EEG lässt sich damit auch aus innovationspolitischer Sicht in seiner jetzigen Form nicht rechtfertigen. Es entfaltet gerade in denjenigen erneuerbaren Technologien, in die der Großteil der EEG-Förderung fließt – der Photovoltaik, der Windenergie und der Biomasse (vgl. Tabelle 1) – nach derzeitigem Erkenntnisstand keine messbare Innovationswirkung.

(SFV-Anmerkung: Es gibt erhebliche messbare Innovationswirkungen. Allein die Abnahme der Stromerzeugungskosten von 2 DM/kWh auf 15 Cent/kWh ist ein ausreichender Beleg für die Innovationswirkung bei der Photovoltaik.)

Schlussfolgerung

Die Expertenkommission kommt zu dem Schluss, dass das EEG weder ein kosteneffizientes Instrument für Klimaschutz ist noch eine messbare
Innovationswirkung zu entfalten scheint. Aus diesen beiden Gründen ergibt sich deshalb keine Rechtfertigung für eine Fortführung des EEG.

(SFV-Kommentar: Ein wertloses Gefälligkeitsgutachten!)



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