NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Donnerstag, 27. September 2012

Einseitige Krippenförderung kontra Wahlfreiheit für Eltern-- FDP treibt ihre familienpolitische Verlogenheit auf die Spitze

Verband Familienarbeit e.V.
Pressemeldung
Datum27.09.2012
 
Familienministerin Christina Schröder berichtet in ihrer Pressemeldung vom 26.09.2012 , dass für zusätzliche 30.000 Krippenplätze 580,5 Mio. € an Investitionszuschuss (pro Platz 19.350 € – nicht eingerechnet die Zuschüsse für den laufenden Betrieb) bereitgestellt werden.

Dazu erläutert die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V. Gertrud Martin:



Die Verfassungskonformität des definitiv beschlossenen Rechtsanspruchs auf öffentlich finanzierte Krippenbetreuung für alle 1–2-Jährigen ist mehr als zweifelhaft, denn dieses Konzept schließt alle anderen Betreuungsformen, die Eltern als für ihre Kinder förderlicher ansehen, von der Bezuschussung aus. Es ist aber laut Grundgesetz das den Eltern vorrangig zustehende Recht, die Art und Weise der Betreuung für ihre Kinder zu bestimmen.“
 
Martin verweist auf das Bundesverfassungsgericht:
 
Die Eltern haben das Recht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen frei zu gestalten und genießen insoweit, vorbehaltlich des Art. 7 GG, Vorrang vor anderen Erziehungsträgern.“ (BVerfG 24, 119, S. 143)
Neben der Pflicht, die von den Eltern im Dienste des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern.“ (BVerfGE 99, 216, S. 234)
 
Martin kritisiert:
 
„Mit der einseitigen milliardenschweren Finanzierung nur der Krippenbetreuung werden diese verfassungsrichterlichen Vorgaben eindeutig unterlaufen. Für alle anderen Formen der Betreuung – einschließlich der durch die Eltern – ist eine gleichwertige Finanzierung zu fordern!“

Und im Blick auf den aktuellen schwarz-gelben Koalitionsstreit um das Betreuungsgeld macht die Bundesvorsitzende deutlich:
 
„Die Blockadehaltung der FDP ist an Dreistigkeit und Verlogenheit nicht mehr zu überbieten. Seit jeher präsentiert sich die FDP als die Partei der persönlichen Freiheit und privaten Verantwortlichkeit. Wo bleibt diese Maxime im Zusammenhang mit der Freiheit der Eltern und ihrer privatesten Verantwortlichkeit für ihre Kinder? Es geht der FDP ganz offensichtlich nur um die Freiheit der Wirtschaftsunternehmen und deren Versorgung mit preisgünstigen Arbeitskräften. Deshalb hat für die FDP die gnadenlose Gängelung der Eltern und die Verhinderung des Betreuungsgeldes als Minimalansatz zur Verbesserung von Wahlfreiheit für Eltern oberste Priorität.“
Pressestelle des Verbandes Familienarbeit e. V.
 
(Anmerkung des Viertürmeblog: Gertrud Martin ist Mitglied der ÖDP)

Video zum Thema:
 
 

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