NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Montag, 17. September 2012

Bessere Wahlchancen für Einzelbewerber für Landtage und Bundestag!

Abs. Felix Staratschek
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald

Betrifft: Pet 1-17-06-1110-036923

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich teile nicht die Ansicht der Stellungnahme aus dem Bundesinnenministerium.

Fakt ist, dass es seit bestehen der Bundesrepublik Deutschland Einzelbewerber es nicht im nennenswerten Umfang geschafft haben, in den Bundestag einzuziehen, wenn die nicht der CDU, CSU oder SPD angehörten. Ausnahmen bei den Grünen (1), bei den Linken (Höchstzahl 3) und bei der FDP (1 mal 1990) bestätigen diese Regel.

Auch wird, wenn ein Direktkandidat mal die Chance hat, ein Mandat zu gewinnen, dem sofort entgegen gehalten, die Wähler würden damit ihre Zweitstimme wegwerfen (Fall Hohmann im Wahlkreis Fulda).

Da das Bundesverfassungsgericht bis zu 15 Überhangmandate für zulässig hält und angesichts der extrem geringen Chancen für Einzelbewerber sich gegen Bewerber mit Parteistruktur im Hintergrund durchzusetzen, halte ich die Regelung, das Zweitstimmen verfallen müssen, wenn ein parteifreier Einzelbewerber einen Wahlkreis gewinnt, für überholt.

Die Hauptaufgabe der Einzelbewerber besteht doch darin, im Wahlkreis politische Themen einzubringen und die aussichtsreichen Bewerber von CDU, CSU und SPD so mit seinen politischen Ansätzen zu konfrontieren. Wenn also Regelungen, wie die akut geltenden, verhindern, das Wähler gemäß ihrer Überzeugung wählen, dann wird so politischer Wettbewerb verhindert. Und ich denke, das wiegt schwerer, als die von ihnen genannten Gründe.

Hinzu kommt, dass ich bei CDU und SPD durch die Überhangmandate Einzelbewerber wählen kann oder bisher konnte, die die Zahl ihrer durch die Zweitstimme zugeteilten Sitze überschreitet. Die heutige Regelung ist daher eine massive Bevorteilung der Parteipolitiker gegenüber Einzelbewerbern ohne Parteibindung.

Ich bitte daher, dass entsprechend meiner Petition gehandelt wird:

Viele Grüße, Felix Staratschek

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